In der Natur Rücksicht auf andere Tiere zu nehmen gilt immer. Ganz besonders aber gilt dies in der Brut- und Setzzeit. Vom 1. April bis 15. Juli sollten Jungtiere auf Feld und Flur besonders geschützt und nicht gestört werden.
Die Brut- und Setzzeit beschreibt den Zeitraum, in dem die Tiere brüten bzw. ihre Jungen zur Welt bringen.
Der Begriff der Brutzeit nimmt dabei Bezug auf das "Brüten", also den Vorgang, bei dem Vögel ihre Eier
bis zu dem Moment warmhalten, in dem die Jungvögel schlüpfen. Der Begriff der Setzzeit hingegen, kommt aus dem Kreis der Jäger und bezeichnet die Zeit in der das Haarwild Junge bekommt.
Sie beginnt mit den wärmeren Temperaturen. Die heimische Natur verwandelt sich in eine große Kinderstube: Hase, Reh oder Wildschwein; viele Wildtiere bringen in den Frühjahrsmonaten ihren Nachwuchs zur Welt und brauchen viel Ruhe. Damit die Jungtiere problemlos aufwachsen können, ist Rücksichtnahme ein hohes Gebot.
Wenn erholungssuchende Bürger, frischluftgetriebene Kinder und Jugendliche sowie Hundehalter sich an zwei einfache Regeln halten, sind gar keine Gesetze oder Leinenpflichten nötig:
Die Nistplätze von Vögeln unterscheiden sich von Art zu Art. Die meisten Singvögel bevorzugen dichte Hecken oder niedriges Geäst, wo sie vor Fressfeinden wie Katzen gut geschützt sind. Es gibt aber auch Bodenbrüter, die für ihr Gelege gar kein Nest errichten, sondern ihre Eier meist einfach in einer Kuhle in der Erde ablegen.
Greifvögel wiederum errichten ihre Nester in den höchsten Bäumen.
Wie auch beim Haarwild ist es wichtig, den Vogelarten ausreichend Ruhe zu ermöglichen. Daher ist es unbedingt notwendig, die gleichen Regeln zu berücksichtigen wie beim Haarwild. Auch hier kommt es vor, dass Jungtiere und Mütter nicht zusammen sind. Die Küken bodenbrütender Vögel sind oft „Nestflüchter“ und laufen selbstständig umher, werden aber dennoch weiter von den Eltern versorgt.